Förderprogramm für die Jugendarbeit der Stadtkapelle Karben e.V.​

Das Förderprogramm für die Jugendarbeit Stadtkapelle Karben e.V. soll Jugendlichen, die regelmäßig an den Proben der Jugendorchester teilnehmen, die Möglichkeit zur finanziellen Förderung der Instrumentalausbildung geben.

Allgemeine Jugendarbeit

  • Die Jugendarbeit der Stadtkapelle Karben e.V. hat eine hohe Priorität innerhalb des Vereins. Eine gute Jugendarbeit bestimmt die positive Vereinsentwicklung.
  • Das Ziel der Förderung ist, den Jugendlichen eine weiterführende Ausbildung an ihrem Instrument zu ermöglichen, Musik zu erleben, zu verstehen und die bereits erlernten Fähigkeiten des gemeinschaftlichen und solistischen Musizierens zu festigen.
  • Förderungsfähig ist die qualifizierte Aus- und Weiterbildung durch die Musikschule oder einen befähigten, unabhängigen Musikpädagogen.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Proben der Jugendorchester Karben (in Kooperation mit der Kurt-Schumacher-Schule in Karben) ist Voraussetzung für eine Ausbildungsförderung durch die Stadtkapelle Karben e.V..
  • Die Teilnahme an Lehrgängen des hessischen Musikverbandes D1, D2 etc., die Ausbildung zum Jugendleiter (Juleica) oder entsprechenden Lehrgängen, sowie die Teilnahme an Wertungsspielen, Wettbewerben oder Orchesterfahrten.

Das Förderprogramm

Definition

Das Förderungsprogramm ist ein zeitlich und finanziell limitiertes Angebot zur Förderung der qualitativ hochwertigen musikalischen Instrumentalaus- und -weiterbildung von Jugendlichen. Der Vorstand der Stadtkapelle Karben e.V. entscheidet zu Beginn eines neuen Schuljahres, ob ein/e Schüler/in weiterhin unterstützt wird oder nicht. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Anspruchsvoraussetzung

  • Die Voraussetzung für eine Ausbildungsförderung ist die aktive Mitgliedschaft in der Stadtkapelle Karben e.V.. Bei Minderjährigen ist die Mitgliedschaft (aktiv oder fördernd) von mindestens einem Elternteil Voraussetzung.
  • Der/Die Jugendliche befindet sich noch in Ausbildung und hat kein eigenes regelmäßiges Einkommen.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Orchesterproben und Auftritten des Jugendorchesters.

 

Fördermaßnahmen *)

Instrumentenbeschaffung

  • Die Stadtkapelle Karben e.V. bietet Hilfe und Beratung bei der Beschaffung von Instrumenten, sowie
  • eine zinslose Kreditgewährung zur Anschaffung eines Instruments mit einer flexiblen Tilgung innerhalb von 24 Monaten an.

Zuschüsse zur Instrumentalausbildung der Musikschule

  • Musikschulgebühren (gültig ab 01.02.2024) und Förderung durch die Stadtkapelle Karben e.V. je Teilnehmer/in
GruppeMinutenRegulär monatlichSTAKA MonatszuschussReguläre JahresgebührSTAKA Jahreszuschuss
2er Gruppe4563,45 €7,00 €761,40 €84,00 €
3er Gruppe4548,90 €9,00 €586,80 €108,00 €
Einzelunterricht 3077,00 €11,00 €924,00 €132,00 €
Einzelunterricht 45115,50 €13,00 €1.386,00 €156,00 €
  • Bei Anmeldung über die Stadtkapelle Karben e.V. erlässt die Musikschule zusätzlich die Anmeldegebühren von 13,00 €.
  • Die Förderung erlischt bei mangelndem Einsatz oder unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht, nach vorheriger Rücksprache mit den Eltern und dem Dirigenten mit sofortiger Wirkung.

Zuschüsse zu Lehrgängen des HMV

  • Bis zu 30% der Lehrgangsgebühren.

Hinweis: Die genannten Förderungsmöglichkeiten können immer nur im Rahmen des vorhandenen Budgets genehmigt werden.

Abwicklung Förderung

  • Kreditgewährung nach Vertragsabschluss.
  • Zuschüsse zu Lehrgängen nach genehmigter Beantragung und nachgewiesener Teilnahme (Teilnahmebestätigung des Veranstalters und ggf. Kopie eines Zertifikats).
  • Erstattung der Zuschüsse zu den Musikschulgebühren erfolgt auf das Konto des Berechtigten jeweils am Ende eines Quartals, nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Musikschule und des/der Orchesterleiters/in. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die innerhalb von 6 Wochen nach Quartalsende eingereicht wurden.
  • Berechnungsgrundlage: Teilnahmebestätigung durch Schule/Musiklehrer

Erlöschen der Förderung

  • Beschluss des Vorstands der Stadtkapelle Karben e.V..
  • Bei Abmeldung aus dem Verein mit sofortiger Wirkung.
  • Bei mangelndem Einsatz, Interesse und/oder Befähigung (vorherige Rücksprache mit der/m Schüler/in,
    den Eltern und der/dem Orchesterleiter/in).

Teilnahmebestätigung zur Abwicklung der Förderung