Die Jugendarbeit ist seit Gründung ein wesentlicher Bestandteil seiner Vereinstätigkeit. Unser Förderprogramm ist eine klare, zeitlich und finanziell definierte Investition in die qualitativ hochwertige musikalische Ausbildung unserer jungen Mitglieder.
Unser Ziel ist es, den Jugendlichen ein ganzheitliches Musik-Erlebnis zu ermöglichen und ihr musikalisches Können nachhaltig zu festigen, indem wir:
1. Die weiterführende Ausbildung an ihrem Instrument finanziell unterstützen.
2. Die bereits erlernten Fähigkeiten im gemeinschaftlichen und solistischen Musizieren festigen.
3. Musik als wertvolle Team- und Lebenserfahrung vermitteln.
1. Aktive Mitgliedschaft: Der/Die Jugendliche muss aktives Mitglied der Stadtkapelle Karben e.V. sein. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die aktive oder fördernde Mitgliedschaft von mindestens einem Elternteil erforderlich.
2. Kein regelmäßiges Einkommen: Der/Die Jugendliche befindet sich noch in der Ausbildung und verfügt über kein eigenes regelmäßiges Einkommen.
3. Regelmäßiger Einsatz: Die konsequente Teilnahme an den Proben und Auftritten der Jugendorchester Karben (in Kooperation mit der Kurt-Schumacher-Schule in Karben) ist verpflichtend für die Förderung.
Wir bieten vielfältige Unterstützung zur musikalischen Weiterentwicklung.
1. Zuschüsse zur Instrumentalausbildung:
Wir bezuschussen die qualifizierte Aus- und Weiterbildung durch eine Musikschule oder durch einen befähigten, unabhängigen Musikpädagogen.
Hinweis: Bei Anmeldung über uns erlässt die Musikschule Bad Vilbel-Karben zusätzlich die Anmeldegebühren (15,00 €).
| Gruppe | Minuten | Regulär monatlich | STAKA Monatszuschuss | Reguläre Jahresgebühr | STAKA Jahreszuschuss |
|---|---|---|---|---|---|
| 3er Gruppe | 45 | 53,79 € | 14,00 € | 645,08 € | 168,00 € |
| 2er Gruppe | 45 | 69,80 € | 18,00 € | 837,60 € | 216,00 € |
| Einzelunterricht | 30 | 84,70 € | 22,00 € | 1.016,40 € | 264,00 € |
| Einzelunterricht | 45 | 127,05 € | 26,00 € | 1.524,60 € | 312,00 € |
2. Zuschüsse zu Lehrgängen und Wettbewerben:
3. Hilfe bei der Instrumentenbeschaffung:
Die Förderung ist stets im Rahmen des vorhandenen Budgets möglich!
Um eine faire und verantwortungsvolle Mittelvergabe zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:
1. Bewertung und Verlängerung
2. Unkomplizierte Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbeitrages für den Instrumentalunterricht gemäß der Förderrichtlinien erfolgt quartalsweise auf das Konto der/des Berechtigten, nach Vorlage der Teilnahmebestätigung (siehe Teilnahmeformular).
Wichtig: Anträge müssen innerhalb von 6 Wochen nach Quartalsende eingereicht werden.
Die Kreditgewährung zur Finanzierung eines Instrumentenkaufes erfolgt nach Vertragsabschluss.
3. Erlöschen der Förderung
Die Förderung erlischt bei Abmeldung aus dem Verein mit sofortiger Wirkung.
Bei mangelndem Einsatz, Interesse und/oder Befähigung wird die Förderung nach vorheriger Rücksprache mit allen Beteiligten (Schüler/in, Eltern und Orchesterleiter/in) eingestellt.
V. Teilnahmebestätigung zur Abwicklung der Förderung des Instrumentalunterrichtes