- Der jährliche Vereins-Mitgliedsbeitrag wird für ein Kalenderjahr vom 01.01. – 31.12. erhoben und am 01.03. eines jeden Jahres per SEPA-Bankeinzug abgebucht (oder am nächsten Werktag). Die erforderliche Genehmigung muss uns erteilt werden.
- Bei Neueintritten innerhalb des Jahres wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig für Eintritte vom 01.01. – 30.09. jedes Jahres. In diesem Fall wird der Beitrag unterjährig eingezogen.
Für Eintritte vom 01.10. – 31.12. wird der erste Mitgliedsbeitrag erst im folgenden Kalenderjahr fällig. - Der Mitgliedsbeitrag beträgt:Für aktive Mitglieder: 25 EUR
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- Für Jugendliche (bis 18 Jahre)/
- Schüler:innen: 15 EUR (siehe auch Ergänzungen unter Punkt 5 dieser Beitragsbestimmungen)
- Für passive/fördernde Mitglieder: 30 EUR
- Für die Teilnahme an einem Orchester entstehen gegebenenfalls weitere monatliche Kosten.
Die Zusatzbeiträge werden ebenfalls über SEPA-Bankeinzug vom gleichen Konto wie der Vereins-Mitgliedsbeitrag abgebucht.
Die Mitgliedschaft in einem Orchester kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Eine ggf. bestehende Beitragszahlungspflicht endet in diesem Fall auch zum jeweiligen Monatsende. - Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Zudem ist der Abschluss einer zusätzlichen Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten zwingend.
- Bei einer unterjährigen Kündigung und Beendigung der Vereins-Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Erstattung des aktuellen Mitgliedbeitrags.
- Nicht mehr aktive Mitglieder werden automatisch im Folgejahr zu passiven/fördernden Mitgliedern. Der Mitgliedsbeitrag wird erst im Folgejahr angepasst.
- Bei einer unterjährigen Umstellung der Mitgliedschaft von „passiv“ zu „aktiv“ erfolgt keine anteilige Erstattung des zu viel gezahlten Vereins-Mitgliedsbeitrag für passive/fördernde Mitglieder. Der niedrigere Vereins-Mitgliedsbeitrag für „aktive Mitglieder“ wird erst im Folgejahr wirksam.
- Änderungen der Jahresbeiträge und der übrigen Bestimmungen können satzungsgemäß nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(Stand: 15.03.2024)